Mittwoch, den 15 September 2021
Die Uhudler-Prohibition
Im Jahr 1961 trat ein Verkehrsverbot für Uhudler auf, das beinhaltete, dass Verkauf und Ausschank verboten waren. Der Uhudler existierte nur mehr als Hauswein, die Uhudler-Trauben durften laut Weingesetz nur noch "zu Essig, Destillat oder zu technischen Zwecken" verarbeitet werden.
Erst 1992 wurde unser Uhudler in begrenztem Rahmen wieder legalisiert. Seither obliegt die Verkostung zur Qualitätssicherung dem Verein der Freunde des Uhudler – und wir nehmen unsere Aufgabe sehr ernst.
Hier erfahrt ihr mehr.
