Die Geschichte
des Uhudlers

Der Uhudler – ein wurzelechter Südburgenländer

1870

Die Reblaus in Europa: 
Die Reblaus sorgt in ganz Europa für Ernteausfälle, so auch im Südburgenland

1900

Die Amerikanerreben:
Um 1900 beginnen der Import und die Auspflanzung der reblausresistenten Amerikanerrebe. Einerseits zur Veredelung mit den heimischen Reben, aber andererseits auch unveredelt als Direktträger. Daher kommt auch die Bezeichnung "Direktträgerwein".

1929

Kennzeichnungspflicht: 
Direktträger müssen als solche oder als Hybridwein gekennzeichnet werden.

1936

Verschnittverbot: 
Verschnitte aus Edelwein und Direktträgerwein dürfen nicht in Verkehr gesetzt werden. Dies ist die erste Untersagung eines Produkts aus Direktträgern in Österreich. Die vielerorts grassierende Meinung, das Uhudlerverbot ginge auf die Zeit des Nationalsozialismus zurück, liegt vielleicht am Umstand, dass das nach dem Anschluss geltende Deutsche Recht viel rigoroser gehandhabt wurde als das Weinbaugesetz 1936 mit all seinen mildernden Ausnahmebestimmungen.

Jedenfalls wurde in der Zeit von 1936 bis 1961 in all jenen Gebieten der kommerzielle Anbau von Direktträgerwein nahezu ausgerottet; nur in Gebieten, wo die Weine kaum überregional vermarktet wurden, konnte sich der Direktträgerweinbau in merkbarem Umfang halten.

1946

Frist für Rodung bis auf 25 % der Fläche:
Die Rodungsverpflichtung des Weinbaugesetztes 1936 auf 25 % der Fläche muss bis 1946 abgeschlossen werden.


1950
 



Geburt des Uhudlers:
Erste Nennung des Direktweines als "Uhudler".
 

1961

Verkehrsverbot und Beschränkung auf Haustrunk:
Dieser Paragraph trat jedoch erst mit 01.01.1967 in Kraft. Eine Übergangsregelung besagt, dass Direktträgerwein und Verschnitte in Verkehr gesetzt werden dürfen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Somit wurde das Verbot von 1937, Verschnitte in Verkehr zu setzen, kurzfristig aufgehoben, um dann im Frontalangriff im Jahr 1967 den Direktträger endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.

1971

Mengenmäßige Obergrenze für den Haustrunk:
Die Menge des Haustrunks darf bei 400 Liter je im Weinbau vollbeschäftigte Person und Jahr liegen. Pro Betrieb gilt jedoch die Höchstmenge von 3000 Liter im Jahr.  

Dadurch konnte man die im dörflichen Bereich noch vorhandenen Uhudlermengen kontingentieren.


1985
 



Totalverbot der Inverkehrbringung 
Im Weingesetz 1985 gilt Direktträgerwein als nachgemachter Wein bzw. als weinähnliches Getränk und darf somit nicht mehr als Haustrunk in Verkehr gebracht werden. Dies war der Endpunkt eines langen Kampfes zur Prohibition des Uhudlers.
 

1989

Vereinsgründung: 
Der Verein der Freunde des Uhudler wird gegründet, um den Uhudler wieder in Verkehr zu bringen und ihn rechtlich als Marke zu schützen.

1992

Aufnahme des Uhudlers in das Weingesetz:
Aufgrund intensiver Bemühungen und Vorsprachen bei politischen Vertretern durch den Verein der Freunde des Uhudler wird der Uhudler in die Weingesetzesnovelle vom August 1992 aufgenommen. Die Aufnahme in das Bundesgesetz veranlasste den Burgenländischen Landtag kurz darauf, in der Rebsortenverordnung 7 Direktträgersorten (Ripatella, Delaware, Concordia, Elvira, Noah, Isabella und Othello) zuzulassen. Trotz der damaligen Auflage, den Uhudler nicht mit Edelweinen zu verschneiden und nur in den Erzeugergemeinden zu verkaufen, war dem Verein ein großer Schritt in Richtung der Erhaltung der kostbaren Rarität gelungen.

1995

EU-Beitritt Österreichs:
Mit dem EU-Beitritt Österreichs und der damit in Kraft tretenden EU-Weinmarktordnung sind einige Direktträgersorten für die Weinproduktion erneut nicht mehr zulässig.

2003

Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira bis mind. 2030 vorübergehend zugelassen:
Mit der Rebsortenklassifizierung in der Weinbauverordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Mai 2003 gelten alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung ausgepflanzten Rebsorten, mit einigen genannten Ausnahmen, bis zum 31.12.2030 als vorübergehend zugelassene Rebsorten. Damit sind die gängigen Uhudlersorten Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira als vorübergehend zugelassene Rebsorten einzustufen und können zumindest bis 2030 unbeschränkt in Verkehr gesetzt werden.


2004
 



Einreichung beim Patentamt:
Die Bezeichnung Uhudler für Weine aus Direktträger-Reben (regionaltypisch) wird für das Südburgenland beim Patentamt neuerlich registriert. Bildmarke: Plutzer mit Uhudler-Schriftzug.
 

2008

Der Uhudler ist in aller Munde:
208 Betriebe in mehr als 25 Gemeinden produzieren Uhudlerwein und/oder erzeugen andere Produkte aus Uhudlertrauben. In rund 30 Buschenschenken wird den Gästen Uhudlerwein in Verbindung mit feinster regionaler Kulinarik angeboten. Ein großer Teil touristischer Erlebnisse in der »Weinidylle Südburgenland« entsteht rund um den Uhudler.

2015

Rodungsbescheid für Uhudlerreben

2016

Landesverwaltungsgericht hebt Rodungsbescheide aufgrund von Rechtswidrigkeit auf

Aktuell

Neues Weingesetz als Sicherheitsnetz für den Uhudler:
Unterscheidung zwischen Obstwein und Wein

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